Kosten


Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit werden nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) anhand des Gegenstandswertes berechnet.
Damit der Mandant weiß, welche Kosten auf ihn zukommen, betragen die Kosten für ein erstes Beratungsgespräch maximal 190,00 € zuzüglich Umsatzsteuer.

 

Sollte der Gegenstandswert sehr niedrig sein, steht der Zeitaufwand oftmals in keinerlei Verhältnis zur Vergütung, sodass ich mir vorbehalte, bei Gegenstandswerten unter 2000,00 € entweder nach Honorarvereinbarung zu arbeiten oder das Mandat abzulehnen.

 

Bitte beachten Sie, dass der Mandant dem Rechtsanwalt gegenüber der Kostenschuldner ist. Der Mandant kann jedoch einen Kostenerstattungsanspruch gegen die Gegenseite haben, der im gerichtlichen Verfahren mit einem Kostenfestsetzungsbeschluss tituliert werden kann.